Welche formalen Vorschriften muss eine Behörde beachten, wenn sie Bürgern einen Bescheid schriftlich zustellt und sich dabei einer so genannten Postzustellungsurkunde bedient? Die Zahl dieser Vorschriften ist außerordentlich gering, sagt der Bundesfinanzhof in dem Urteil vom 13. Oktober 2005, Aktenzeichen IV R 44/03, das er direkt nach Neujahr veröffentlicht hat. Aber diese wenigen Formalien müssen die Beamten tatsächlich einhalten.
Im Urteilsfall hatte der Post-Zusteller keinen Empfänger angetroffen, einen amtlichen gelben Benachrichtigungszettel in den Briefkasten geworfen und die verschlossene Sendung beim Postamt hinterlegt. Tatsächlich enthielt der Umschlag Diesen Beitrag weiterlesen »