Theatergastronomie wird teurer.

Wenn der König der Löwen seine Gäste bewirtet, kostet das künftig Umsatzsteuer. Wie derSteuerdienst recherchierte, betrifft ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs nämlich das Musical-Theater im Hamburger Freihafen, wo der Löwenkönig seit Jahren aufgeführt wird. Die Stage Entertainment GmbH, die dieses und deutschlandweit anderthalb Dutzend weiterer Musicals aufführt, hat die Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) in München verloren. Angesprochen auf die Hintergründe des Rechtsstreits, gab das Management des Unternehmens bereitwillig Auskunft. Betroffen von der neuen Rechtslage ist indes nicht allein dieser Veranstalter, sondern eine sehr große Zahl von Bühnen jeder Größe quer durch die Republik.

Theateraufführungen staatlicher Häuser sind in der gesamten EU von der Umsatzsteuer befreit. Aus Wettbewerbsgründen gilt diese Befreiung auch für private Vorführungen, die einem gewissen kulturellen Anspruch genügen und sich das von der jeweiligen Landesbehörde bescheinigen lassen. Auch ein kleiner Ausschank während der Aufführungspause gilt als „unselbständige Nebenleistung“, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Doch in den letzten Jahren hatte sich überall die Gepflogenheit entwickelt, kleine Imbisse und Theaterrestaurants anzubieten und dafür trotzdem keine Umsatzsteuer abzuführen. Für die oft defizitären öffentlichen und privaten Bühnen war das ein willkommener finanzieller Beitrag.

In dem Freihafen-Verfahren und in einem weiteren Prozess hat der Bundesfinanzhof diese Praxis nun aber generell beendet. „Bei unserem Verfahren geht es um sehr viel Geld“, sagt Hartmut Bartels, der Finanzchef von Stage Entertainment in Hamburg. Allerdings habe das Unternehmen Vorsorge getroffen und für alle Veranstaltungen in Deutschland entsprechende Rückstellungen gebildet. Manche kleine Bühne indes kann jetzt in Schwierigkeiten kommen, wenn die Finanzämter deren Gastronomie rückwirkend unter die Lupe nehmen. Denn dort fehlt meist das Problembewusstsein und die Substanz, rechtzeitig Geld zurück zu legen. Sicher ist: Die Theatergastronomie wird entweder für die Besucher teurer, oder für die Veranstalter.

Auslöser des Hamburger Prozesses war die Buddy Holly Show in den späten 90er Jahren. Sie fand an der gleichen Stelle im Hamburger Freihafen statt, wo jetzt der König der Löwen spielt. Die damaligen Veranstalter hielten ihre Gastronomie gleich aus zwei Gründen für umsatzsteuerfrei: weil sie angeblich eine Nebenleistung im Rahmen der Aufführung war, und weil der Freihafen ein umsatzsteuerfreies Gebiet ist. Beides erwies sich als Fehleinschätzung.

Im Theater gab es damals eine Restauration mit 95 Sitzplätzen. Da konnten sogar Menschen Platz nehmen, welche die Show überhaupt nicht sehen wollten. Der Gastronomie-Umsatz betrug damals bis zu 12 Prozent aller Einnahmen. Die Stage Entertainment GmbH kaufte die Buddy Holly KG im Jahr 2000; da war der Steuerstreit mit den Finanzbehörden bereits heftig entbrannt. Der heutige Besitzer allerdings nahm den Konflikt auf. Er klagte gegen die Steuerbescheide aus den 90er Jahren, um den Verkauf von Speisen und Getränken auch in seinen anderen Theatern und Aufführungen steuerfrei zu halten. Doch jetzt hat der König der Löwen den Kampf verloren (Urteil vom 18. August 2005, Aktenzeichen V R 20/03).

© Michael Weisbrodt

Bereits in der 42. Woche hatte der Bundesfinanzhof eine vergleichbare Entscheidung veröffentlicht (siehe „BFH entscheidet gegen Schwarz-Gastronomie“ ).


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