Es ist so gekommen, wie gestern vermutet: Der BFH konnte bei der Pressekonferenz mit richtigen Neuigkeiten aufwarten. Die Urteile dieser Woche liegen also in drei Fassungen im Netz: die von gestern früh, die von gestern Vormittag und die von heute.
Neu sind die frisch ins Netz gestellten Entscheidungen I R 3/04 , IV R 26/04 und X R 20/04. Jedes der drei Urteile ist mit einer Pressemitteilung bestückt, die zumindest Fachleuten erlaubt, den Inhalt schnell zur Kenntnis zu nehmen.
Pressemitteilung 6/06 für das Urteil I R 3/04 “Zufluss eines Aufgeldes bei der Ausgabe von Optionsanleihen begründet steuerrechtlich eine Einlage”,
Pressemitteilung 5/06 für Urteil X R 20/04: “BFH ruft BVerfG an: Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen ist verfassungswidrig – Familien werden benachteiligt”
und Pressemitteilung 4/06 für das Urteil IV R 26/04: “Zur betrieblichen Veranlassung unfallbedingter Schadensersatzleistungen”
Dieser Beitrag wurde vor am Donnerstag, 12. Januar 2006 um 23:56 Uhr veröffentlicht und unter Steuer gespeichert. Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS-2.0-Feed verfolgen.
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